Attraktive Benefits für ein starkes Team

Unsere Mitarbeitenden spielen mit ihrer Expertise und ihrem Engagement eine zentrale Rolle in unserem schnell wachsenden Unternehmen. Wir wissen, dass ihr Einsatz entscheidend ist für unseren Erfolg. Deshalb bieten wir neben Obst und Getränken im Innendienst, flexiblen Arbeitszeiten sowie Team- und Firmenevents auch weitere attraktive Vorteile.

Ambu-Altersvorsorge

Heute ist eines absolot sicher - die gesetzliche Rente wird uns nicht ausreichen, um unseren gewohnten Lebensstandard aurechterhalten zu können. Das ist auch uns als Unternehmen absolut klar. Deshalb bieten wir unseren Mitarbeiter*innen eine zusätzliche, attraktive Möglichkeit die heute noch weit entfernte Rente auzustocken und damit ein kleines Polster Lebensqualität anzusparen.  

In diesem Rahmen können Sie als Mitarbeiter*in eine betriebliche Altersvorsorge abschließen. Hierbei wird ein Teil ihres monatlichen Bruttogehalts für eine Betriebsrente eingesetzt. Mit unserem Rahmenvertrag bei der Allianz genießen Sie attraktive Konditionen und eine Zuzahlung von 100 % auf Ihren festgelegten monatlichen Sparbetrag - maximal jedoch 260,00 EUR. 
 

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Kita-Zuschuss

Für junge Familien ist es heute oftmals schwierig Beruf und Kinder optimal miteinander zu vereinbaren. Die Kosten für die Betreuung unserer Kleinsten reißt zudem ein immenses Loch in die Haushaltskasse. Dieser Punkt ist uns bewusst und genauso wichtig wie Ihnen. Deshalb bieten wir allen Ambu Mitarbeiter*innen mit kleinen Kindern einen Kita-Zuschuss an. 

Wichtig dafür ist, dass Ihr Kind in einer öffentlichen oder offiziell anerkannten Einrichtung betreut wird und Sie uns dafür den Kostennachweis erbringen. Diese Leistung erlischt automatisch nach dem Eintritt des Kindes in die Grundschule. 

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Gruppen-Unfallversicherung

Wir bieten allen Ambu Mitarbeiter*innen im Innen- und Außendienst eine Unfallversicherung mit attraktiven Beiträgen und Leistungen an. 80% des Beitrags werden Ihnen jährlichen über die Gehaltsabrechnung als geldwerter Vorteil versteuert. Den aufgewendeten Betrag können Sie zudem als „Sonderausgaben" von der Steuer absetzen. 

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